Leider ist es nicht ganz so einfach Hunde gesund und artgerecht zu füttern.
Was Sie über Trockenfutter wissen sollten
Die Basis von den meisten Trockenfuttern ist meist Getreide, der zugleich als billiger „Füllstoff“ dient, um den geringen Fleischanteil zu kompensieren. Die Industrie will uns glauben machen, das der Hund ein „Allesfresser“ ist, was aber nicht stimmt. Hunde gehören zu den Fleischfressern. Auch nach Jahrtausenden konnte man ihre uralten Nahrungsgewohnheiten nicht einfach nach Menschenbelieben wegzüchten.
Der Hund kann das Trockenfutter nur zu 30 bis 40% im Magen- Darmtrakt verwerten, also anders gesagt, 60 bis 70% der Menge Trockenfutter wird hinten wieder unverdaut ausgeschieden, das sind dann belastende Stoffe, die zu nichts anderem gut sind.
Aus den Hauptbestandteilen von den meisten Trockenfuttern, wie Getreide, Tiermehl, Pflanzenmehl und Fette wird ein dickflüssiger Brei hergestellt, wo dann noch Farb-, Lock-, und Konservierungsstoffe aus der Chemieküche, hinzu kommen. Ohne diese Chemiekeule würde der Hund das nicht fressen. Unter Anwendung von sehr hohem Druck (bis 300 bar), wird dieser Brei wird dann durch einen formgebenden Extruder gepresst, wobei jede gewünschte Form heraus kommen kann. Getrocknet wird dann mit bis zu 400 Grad Celsius, bis nur noch eine Restfeuchtigkeit von 4 bis 6% in den so erzeugten Pellets übrig bleibt.
Bei einer Erhitzung von bis zu 400 Grad Celsius werden alle natürlichen Vitamine und Mineralstoffe abgetötet, so dass die dann in künstlicher Form wieder zugesetzt werden müssen.
Auf Nahrung kann ein Hund zwar bis zu drei Wochen auf Nahrung zu verzichten, aber ein Wassermangel ab 10% kann bereits tödlich sein! Aber bei der Ernährung mit Trockenfutter trocknet der Hund permanent aus, weil das Futter im Magen, wie ein Schwamm, sämtliche Flüssigkeit aufsaugt. Krankheiten und Störungen der inneren Organe, insbesondere der Nieren, die nicht mehr ausreichend gespült werden, sind die Folgen dieser Austrocknung („Dehydrierung“ ), weil das Wasser über den Magen-Darmtrakt umgeleitet und ausgeschieden wird. Das seit Jahren die Zahl der Nierenschäden bei Hunden ständig zunimmt ist von daher nicht verwunderlich.
Was Sie bei einem Dosenfutter beachten sollten.
Oftmals steht auf dem Dosenfutter aus "Fleisch und tierischen Nebenerzeugnissen (mind. 4%)" Aber was sind dann die restlichen 96%? Auch ist meist ein sehr hoher Getreideanteil oder pflanzliche Nebenerzeugnisse in dem Dosenfutter enthalten. Daher sollte ein artgerechtes, gesundes und hochwertiges Feuchtfutter für Ihren Hund bis zu 70% Fleischanteil haben. Das Fleisch sollte genau deklariert sein, d. h. von welchem Tier und von welchem Stück. Es sollten keine Konservierung-, Farb- oder Lockstoffe im Futter enthalten sein.
Diese Sachen gehören nicht in ein Hundefutter
Soja, Weizen, Mais Sind laut wissenschaftlichen Untersuchungen die Auslöser unterschiedlicher Allergien. Das zeigt sich oft aber nicht nur durch körperliche Symptome wie Juckreiz oder stumpfes Fell, sondern es sind so genannte „Cerebral-Allergien“, die im Hirn des Hundes Fehlfunktionen auslösen können. Ins Futter kommen in vielen Fällen die höchstens Abfallprodukte dieser Getreidesorten. Maismehl kann auch der gemahlene ganze Maiskolben sein!
Tierische Fette Eine US-Studie ergab eine erhöhte Krebsgefahr sowie die Zunahme von Tumoren und Herzproblemen. Des Weiteren werden oft Abfallprodukte wie altes Frittierfett, als "wertvolles Fett" verarbeitet. Der Dioxinskandal in Belgien wurde durch eben solches, verunreinigtes Fett das dem Futter zugefügt wurde ausgelöst. Die meisten "Tierkörperbeseitiger" in Holland, Belgien und Deutschland haben als zweiten Gewerbezweig die Fettherstellung. Neuste Untersuchungen in der Schweiz kamen zu dem Ergebnis, dass die Hälfte der "Futterfette" mit Mineralöl verseucht ist.
Mais-, Weizen- und Reisgluten Klebriger,eiweißhaltiger Rest aus der industriellen Verarbeitung. Hält Giftstoffe im Körper fest, so dass diese nicht sofort auf natürliche Art ausgeschieden werden können (Durchfall verhindern) Resultat ist eine Überfunktion von Nieren und Leber, da diese Stoffe ständig abgebaut werden müssen.
Fleischmehl Soweit nicht näher bezeichnetes "Fleisch" in den Produkten verwendet wird, stammt dieses oft von Abdeckern. Schlachtabfälle von Schweinen die ebenfalls bei der Herstellung von Futtermitteln verwendet werden, sind in vielen Fällen mit Wachstumshormonen und Antibiotikarückständen belastet. Deren Einsatz im Futter zwar in vielen Länder verboten ist, aber dafür über die Injektion immer noch in die Tiere gelangt. So wird die Spritze zur Futterergänzung.
Tierische Nebenerzeugnisse Es können enthalten sein: Hirn, Lunge, Nieren, Blut, Knochen, Wolle, Hörner, Gewebe, Sehnen, Haut, Urin, Mägen, Därme, Drüsensekrete, Hormone aus Fruchtblasen. Dies von allen Tieren! Bedenken Sie, dass Tausende von Tieren jährlich in Versuchsanstalten, beim Tierarzt oder auf der Straße verenden. Tierische Nebenprodukte stammen meistens aus Abdeckereien. Sogar verdorbene Waren aus Supermärkten und Großküchen finden bei der Futterherstellung Verwendung. Fleisch, was eigentlich für die Lebensmittelgewinnung bestimmt war, wo eventuell das Verpackungsmaterial nicht ganz oder nur teilweise entfernt wurde.
Grieben Ein Produkt aus der Tierkörperbeseitigung. Aus Innereien wird das Fett ausgelassen.
Geflügelnebenprodukte Dies sind in der Regel Köpfe, Füße, Eingeweide, Blut, Urin und Federn. Meistens werden über die Tiernahrung die jährlich zu Millionen anfallenden ausgedienten, mit Medikamenten und Chemikalien vollgestopften Hühnern aus Legebatterien entsorgt.
Digest Eine Flüssigkeit, die von tierischen Geweben mit Hilfe von chemischer oder enzymatischer Hydrolyse hergestellt wird. Somit eine chemisch vorverdaute Nahrung.
Pflanzliche Nebenprodukte, Zellulose Hier werden alle Reste und Abfälle der Getreideverarbeitung verwertet. Erdnußhülsen, verdorbenes Getreide, Stroh, Nußschalen, Reste aus der Herstellung von Müsli (als Cerealien bezeichnet).
BHT(E321), BHA(E320), Etoxiquin Häufig werden nur die E-Nummern angegeben, oder die harmlose Bezeichnung “EG - Zusatzstoffe” taucht auf der Verpackung auf. Häufig ist auch zu lesen: “ohne Konservierungsmittel”. Im Text steht dann: "mit Antioxidantien-EG-Zusatzstoffe". Man geht davon aus, dass nur einem Bruchteil der Kunden bekannt ist, dass sich dahinter BHA, BHT u.a. verbergen. In einigen, auch europäischen Ländern, sind diese Zusatzstoffe wegen Ihrer Nebenwirkungen verboten. Bei BHT und BHA wurden an Nagern teilweise krebsfördernde Wirkungen beobachtet. In Tierversuchen traten Veränderungen am Immunsystem, der Schilddrüse und der Leber auf. Beide Stoffe reichern sich im Fettgewebe an, gelangen in den Fötus und sind als Allergieauslöser bekannt. Etoxiquin verursacht Schüttelkrämpfe, Depressionen, Hautirritationen und Leberschäden. Für Lebensmittel ist Etoxiquin nicht zugelassen, da toxische Wirkungen bei Inhalieren, Schlucken und bei Hautkontakt entstehen. Sammelt sich im Fettgewebe der Leber an. Etoxiquin ist immer noch ein häufig benutztes Antioxidant für tierisches Fett.
In Europa ist die Verwendung von Ethoxyquin in menschlicher Nahrung
verboten, da es beim Inhalieren und beim Hautkontakt toxisch wirkt. Eine
vernünftige Erklärung für die Zulassung in Tiernahrung können wir Ihnen nicht bieten.
Kochsalz, Zucker, Karamell Salzgeschmack wird hauptsächlich zur besseren Akzeptanz des Futters zugefügt. Dies ist auch ein Grund warum häufig Urin als "tierisches Nebenprodukt" genommen wird, auch dadurch entsteht ein Salzgeschmack, der Hersteller braucht Salz als Zusatzstoff nicht mehr aufzuführen, was im ersten Moment positiv aussieht. Zucker oder Karamell ist in Katzenfutter überflüssig, es dient lediglich zur Geschmacksverbesserung und um die Konsistenz weicher zu machen. Industriezucker kann, zusätzlich zu Karies, auch Probleme an der Bauchspeicheldrüse sowie den Analdrüsen verursachen.
Künstliche Farbstoffe Auch diese verbergen sich meistens hinter E-Nummern. E127 z.B. verursacht nachweislich auch Schilddrüsenkrebs ist jedoch in manchen Leckerlies für Katzenbabys enthalten. Allergische Reaktionen wurden auch bei folgenden Farbstoffen beobachtet: E102, E110, E122, E123, E127
Getreide aus gentechnisch manipuliertem Saatgut 80% der weltweit erzeugten Sojabohnen, sowie der Großteil an Futtermais, speziell in den USA, können aus genmanipuliertem Saatgut stammen.
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Deutsche Tollwutverordnung geändert Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben
0 Kommentare Eingestellt von michi b. am 18.7.09Deutsche Tollwutverordnung geändert
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben
Tollwutimpfstoffe
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben nach unserer Kenntnis alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung. Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.
Die Impfstoffe von Essex (Rabdomun) und Pfizer (Enduracell) haben bei Katzen eine Zulassung für vier Jahre. Katzenhalter sollten diesen Produkten den Vorzug geben. Tollwutimpfstoffe enthalten Adjuvantien (= die Immunreaktion verstärkende Chemikalien), die im Verdacht stehen, die Bildung von Impfsarkomen zu begünstigen.
Die Impfstoffe von Merial und Intervet sind bei Katzen und Hunden für drei Jahre zugelassen. Der Tollwutimpfstoff von Virbac (einzeln oder in Kombination) ist nach den uns vorliegenden Informationen bei Katzen nur für zwei Jahre zugelassen und bei Hunden für “zwei bis drei” Jahre.
Für Frettchen sind unseres Wissens bedauerlicherweise keine Tollwutimpfstoffe für mehrere Jahre zugelassen. Das liegt nicht daran, daß die Impfung bei Frettchen nur ein Jahr lang schützt. Es hat seinen Grund vielmehr darin, daß kein Hersteller entsprechende Studien gemacht und/oder einen Antrag auf Mehrjahreszulassung für diese Tierart gestellt hat.
Probleme bei der Tollwutimpfung
Tierhalter/innen sollten darauf achten, daß ihre Katzen oder Hunde einen Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.
Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.
Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht. Beispiele:
Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nicht wahr (siehe auch den unterstehenden Auszug aus der Tollwutverordnung).
Es wird (immer noch) behauptet, es gebe gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung. Das ist nicht wahr.
Es wird behauptet, die Mehrjahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe. Das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.
Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, das Tier müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen, egal wie oft es vorher schon gegen T geimpft wurde). Das ist nicht wahr.
Es wird behauptet, daß in tollwutgefährdeten Bezirken weiterhin jährlich geimpft werden müsse. Das ist nicht wahr.
Es wird behauptet, daß man für Reisen weiterhin eine jährliche Tollwutimpfung benötige. Das ist nicht wahr. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Für einige Länder wird darüber hinaus noch ein Labornachweis des Tollwutimpftiters verlangt.
Es wird behauptet, daß Jungtiere grundsätzlich mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen (Stand: Februar 2007) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte). Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, etwa dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter wird jedoch nicht verlangt, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren, bzw. zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.
Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere Praxis aufsuchen.
Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
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Grundregeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU
0 Kommentare Eingestellt von michi b. am 2.7.09Grundregeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU
In der Europäischen Union gelten seit dem 1. Oktober 2004 weitgehend einheitliche Bestimmungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.
Für diese Tiere muss ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, wenn sie in der EU grenzüberschreitend verbracht werden.
Dieser EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer in den Pass eingetragen sein.
Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Die Ausweise können ausschließlich von Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden.
Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen. Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für Tiere, die nicht auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, reicht weiterhin der gelbe „Internationale Impfpass“ aus.
Die Kennzeichnung mit einer – gut lesbaren – Tätowierung wird nur noch übergangsweise bis 2. Juli 2011 anerkannt.
Für Tiere, die neu gekennzeichnet werden, ist deshalb ein Mikrochip zu empfehlen. Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen.
Ein gültiger Tollwutschutz liegt vor, wenn die Impfung mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) und längstens den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.
Die EU-Regelungen zum Heimtierausweis gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU inklusive der Beitrittsstaaten.
Quelle: Bundestierärztekammer
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